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Layer9 GmbH
Industrie-Strasse 6
CH-8627 Grüningen
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Industrie-Strasse 6
8627 Grüningen
Schweiz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) kommen auf alle Verträge zwischen der Layer9 GmbH (nachfolgend «Layer9») und ihren Kunden zur Anwendung. Die Lieferungen und Dienstleistungen von Layer9 erfolgen ausschliesslich gemäss diesen AGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur wirksam, wenn sie von Layer9 vorab schriftlich bestätigt wurden. Nimmt der Kunde über Layer9 auch Dienstleistungen von Dritten in Anspruch, ist der Kunde für die Einhaltung der Geschäftsbestimmungen dieser Drittanbieter selbst verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbargemacht werden.
Prospekt- und Werbematerial von Layer9, die Website [www.]layer9.ch und Posts auf Social-Media-Kanälen beinhalten Informationen über Dienstleistungen und Artikel. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Dienstleistungs- und Artikelbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben sowie Preise) sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Layer9 bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Layer9 weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
Layer9 kann keine Garantie abgeben, dass alle angebotenen Dienstleistungen erbracht werden können und alle angebotenen Artikel zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich vor Vertragsschluss jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
Die Angebote und Offerten von Layer9 stellen eine Aufforderung an denKunden dar, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und Artikel zu bestellenrespektive zu erwerben. Die Angebote und Offerten sind für Layer9 nichtbindend. Vor Vertragsschluss von Layer9 bekannt gegebene Angebote, Termine und Fristen sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertragsabschluss kommt mit der Auftrags- respektiveBestellbestätigung durch Layer9 und, beim Artikelkauf, mit der erfolgten Zahlung des Kunden zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde Dienstleistungen, Providing, Monitoring oder automatische IT-Services von Layer9 in Anspruch nimmt.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der bestellte Artikelnicht geliefert werden kann, ist Layer9 berechtigt, vom gesamten Vertrag odervon einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereitsganz oder teilweise bei Layer9 eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kundenentsprechend zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kundeentsprechend von der Zahlungspflicht befreit.
Layer9 ist im Falle einer teilweisen oder ganzen Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung respektive Ersatzleistung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
4.1. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Layer9 vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Layer9 oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Massnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde.
Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt vorbehalten. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde darüber zeitnah informiert. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zu Schadenersatzansprüchen noch zum Rücktritt vom Vertrag.
Bestellte Artikel werden an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt. Mit der Übergabe an den Frachtführer gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
Sofern nicht anders vereinbart, ist Layer9 berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Artikel sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche Layer9 Gewähr leistet, innert fünf Kalendertagen schriftlich per E-Mail an Layer9 Anzeige zu machen, ansonsten die Lieferung als genehmigt gilt.
Rücksendungen an Layer9 erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Artikel originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer Beschreibung der Mängel an Layer9 zurückzusenden.
Ergibt sich bei der Prüfung durch Layer9, dass die Artikel keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann Layer9 die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann Layer9 den Vertrag nach einer Rügemitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie dem Kunden die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.
4.2. Layer9 verpflichtet sich zur sorgfältigen Besorgung der Dienstleistungen im Interesse des Kunden und unter Wahrung von dessen Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen. Layer9 behält sich das Recht vor, zur Erfüllung des Vertrages bedarfsweise externe Dienstleister beizuziehen. Layer9 ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, ihre Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Layer9 kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen und einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Layer9 übernimmt keine Garantie dafür, dass ihre Services von allen Endgeräten aus problemlos benutzbar sind. Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, wird der Kunde soweit möglich rechtzeitig informiert. Die Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden, wenn gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen oder betriebliche Gründe dies notwendig machen. Insbesondere technische Anpassungen, welche der Steigerung der Systemstabilität, Systemsicherheit oder der Aktualisierung der Systeme dienen, können zu Anpassungen an den Services führen. Sollten in diesem Fall kundenseitige Anpassungen nötig werden, lehnt Layer9 jede Haftung oder Kostenbeteiligung ab.
4.3. Für Garantieansprüche von Produkten gelten die entsprechenden Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller/Distributoren. Der Kunde wird über den Umfang seiner Ansprüche informiert. Weitergehende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Layer9 erforderlich sind, umgehend und auf eigene Kosten vorzunehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, Layer9 jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online oder schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für, vom Kunden im Rahmen eines Auftrages, Werkvertrages oder anderen vertragliche Beziehung, beigezogene Dritte.
Der Kunde verpflichtet sich, die einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, wie namentlich diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die geltenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze, namentlich des Datenschutzes, des Fernmeldewesens sowie des Urheberrechtes, einzuhalten. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt auch das Versenden von Massensendungen oder Werberundschreiben via E-Mail (Spam), an Empfänger, die nicht ausdrücklich den Erhalt der Mitteilungen gewünscht haben.
Layer9 kann zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen ergreifen und den Kunden verpflichten, selbst Massnahmen zu treffen. Nach Vorankündigung hat der Kunde den Mitarbeitern von Layer9 oder im Namen von Layer9 beauftragten Dritten, sofern es die Erhaltung der Dienstqualität erfordert, Zugang zu den von Layer9 zur Verfügung gestellten technischen Anlagen zu gewähren oder zu denjenigen Anlagen, die zur Nutzung der Layer9-Dienstleistungen verwendet werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von Layer9 notwendig sind.
Der Kunde verpflichtet sich, Layer9 sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.
6.1. Die Preise verstehen sich ohne andere Angabe in Schweizer Franken CHF, exkl. MwSt., Transport- / Verpackungskosten und Dienstleistungen. Den angegebenen Preisen wird die jeweils bestehende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen. Preisänderungen, insbesondere bei Anpassungen durch Produzenten und Lieferanten, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6.2. Die Vergütung für die von Layer9 zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag oder jeweils gültiger Preisliste. Diese verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, exklusiv MwSt. Layer9 kann die Gebühren jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende jedes Monates anpassen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dienstleistungen werden nach effektivem Aufwand abgerechnet.
Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt, zu den jeweiligen aktuellen Ansätzen. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann Layer9 Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.
Die angegebenen Preise gelten für Arbeiten während den normalen Bürozeiten. Ergänzend gelten folgende Zuschläge:
Für Nachtarbeiten (19.00 bis 07.00 Uhr): 50 %
Für Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen: 50 %
Davon ausgenommen sind Kunden mit einem separaten SLA-Vertrag, welcher den prozentualen Mehrpreis regelt.
Spesen werden separat verrechnet.
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum; fehlt ein solches, innert 15 Tagen seit Ausstellungsdatum der Rechnung. Die geschuldeten Beträge aus der Benutzung von Mehrwertdiensten oder Dienstleistungen anderer Drittanbieter werden dem Kunden zusammen mit der Rechnung von Layer9 belastet.
Grundgebühren werden dem Teilnehmer quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden pro rata in Rechnung gestellt.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nach Ablauf der entsprechenden Frist nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5 % zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung bzw. mit Ablauf der Mahnfrist nicht, ist Layer9 ohne weitere Mitteilung berechtigt, sämtliche Dienstleistungen zu sperren/einzustellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen Layer9 ist nicht zulässig.
Layer9 hat das Recht, für die Sperrung der Dienstleistung eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.— zu erheben. Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie Grundgebühren sind auch bei gesperrten Dienstleistungen geschuldet. Layer9 kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen vom Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen (Kaution) verlangen.
Layer9 schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Layer9 und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Layer9 haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
Der Kunde ist für eine regelmässige Sicherung seiner Daten und Software verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Verträge werden, wo nicht anders vermerkt, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf das Quartalsende gekündigt werden. Ausnahme ist das Hosting von virtuellen Servern, hier beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Jede Kündigung hat schriftlich (per Briefpost od. unterzeichnetes PDF per E-Mail) zu erfolgen.
Eine fristlose Kündigung kann durch eingeschriebenen Brief in folgenden Fällen ausgesprochen werden:
- Bei Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage (Kündigung durch Layer9).
- Bei zusammenhängendem Ausfall der zu erbringenden Dienstleistungen von mehr als 2 Wochen (Kündigung durch den Kunden).
- Bei grober Pflichtverletzung durch eine Partei, welche eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt (Kündigung durch die von der Pflichtverletzung betroffene Partei).
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGBs als rechtlich unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der AGBs und des betroffenen Vertrags selbst nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung der AGBs ist, wenn möglich, dergestalt umzudeuten oder zu ersetzen, dass der gewollte Zweck erreicht wird.
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Artikelkauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Grüningen ZH.
Grüningen, 12. Mai 2025